ALLGEMEINES
Verkauf- und sonstige Lieferverträge werden zu unseren nachstehenden
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen geschlossen. Sie gelten nur
gegenüber Unternehmern und der öffentlichen Hand. Der Käufer/Besteller (im folgenden Kunde genannt) erklärt sich mit Vertragsschluss
mit der Geltung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
einverstanden. Abweichungen von unseren Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen widersprechen wir ausdrücklich, sie gelten nur dann, wenn wir
ihnen schriftlich zugestimmt haben. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Verkaufs- und sonstige
Lieferverträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
I. ANGEBOTE
Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur
annähernd und unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
II. UMFANG DER LIEFERUNG / ENTSORGUNG
1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
2. Von uns mit unseren Produkten ausgelieferte Elektrozusatzgeräte anderer
Hersteller können über den geregelten Entsorgungsweg (ÖrE)
zurückgegeben werden. Diese Hersteller tragen die mit der Rücknahme verbundenen
Pflichten nach dem Elektrogerätegesetz.
III. PREISE UND ZAHLUNG
1. Unsere Preise und der vom Kunden nach Auftragsausführung geschuldete Betrag
hängen von der allgemeinen Entwicklung der Preise oder Werte für Güter und
Leistungen am Markt ab, die unsere Selbstkosten für die Ausführung des
Auftrages unmittelbar beeinflussen (wie insbesondere Tarifabschlüsse oder
Materialpreisänderungen). Veränderungen (Erhöhungen wie Senkungen) solcher
Vorkosten werden von uns in dem Umfange an den Kundenweitergegeben, wie sie
sich als Kostenelemente auf unsere Preise auswirken. Dem Kunden weisen wir
diese auf sein Verlangen nach.
2. Kommt der Kunde mit Zahlungen - bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einer
Rate - ganz oder teilweise in Rückstand, so können wir unbeschadet unserer
Rechte aus Abschnitt VI. Ziff 3 nach fruchtlosem
Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
statt Leistung verlangen.
3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz zu
zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist
ausgeschlossen, es sei denn, seine zur Aufrechnung gestellte Forderung ist
unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Kunde nur wegen Ansprüchen aus dem gleichen Vertrag geltend machen.
IV. LIEFERZEIT
1. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit
der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom
Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer
vereinbarten Anzahlung bei uns. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu
ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
2. Bei höherer Gewalt oder sonstigen die Lieferung erschwerenden Ereignissen
verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Das Gleiche gilt bei
Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, soweit diese
Verzögerungen nachweislich auf die Fertigstellung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind.
3. Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins schriftlich eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem
Ablauf der Frist kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten,
soweit wir die Verzögerung verschuldet haben. Verzögert der Kunde den Versand,
so hat er ab Beginn des zweiten Monats an uns Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des
Rechnungsbetrages monatlich zu zahlen.
V. GEFAHRÜBERGANG UND ENTGEGENNAHME
1. Wir liefern ab Werk. Ist der Kunde Kaufmann, so geht die Gefahr mit der
Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über, spätestens jedoch mit Übergabe an
den Spediteur/Frachtführer. Auf andere Kunden geht die Gefahr mit der Übergabe
der Ware an den Spediteur/Frachtführer über. Auf Wunsch des Kunden versichern
wir die Sachen auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und
Wasserschäden. Soweit nicht der Kunde den Transport selbst organisiert,
beauftragen wir den Frachtführer im Namen und auf Rechnung des Kunden.
2. Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Entgegennahme der Ware abzulehnen,
wenn sie offensichtlich von der Bestellung abweicht.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Kunde Kaufmann,
behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem
Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem
Auftrag, ohne das für uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die in unserem
Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder
verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder
Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und hat für uns den
Gegenstand sorgfältig zu verwahren. Der Kunde darf die in unserem Eigentum
stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich
nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt schon mit Abschluss des Vertrages
die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in
voller Höhe an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung solange
berechtigt, wie er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet.
2. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir verpflichtet, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden frei zu geben; die Auswahl der frei zu
gebenden Sicherheiten obliegt uns.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und
Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug oder kommt er seinen
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so
können wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist
vom Vertrag zurücktreten und den Liefergegenstand vom Kunden herausverlangen.
4. Eigentumsvorbehaltsware darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
verpfändet, sicherungsübereignet, vermietet oder an Dritte weitergegeben
werden.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat
der Kunde uns sofort schriftlich zu verständigen und den Dritten auf unseren
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Die Kosten zur tatsächlichen und rechtlichen
Verfolgung unseres Sicherungseigentums trägt der Kunde, soweit sie nicht von
Dritten zu erlangen sind.
6. Wir sind berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die
Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und sonstigen
Schäden zu versichern, sofern der Kunde eine ausreichende Versicherung nicht
selbst nachweist.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des
Eigentumsvor-behaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu
halten und alle erforderlichen Wartungs-arbeiten und Instandsetzungen
unverzüglich durchführen zu lassen.
VII. GEWÄHRLEISTUNG / SACHMANGELHAFTUNG
Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir unter Ausschluss weiterer
Ansprüche unbeschadet Ziffer IX. dieser Bedingungen wie folgt:
1. Der Kunde hat eingehende Waren unverzüglich zu prüfen und Mängel
unverzüglich schriftlich zu rügen. Soweit der Liefergegenstand bei Gefahrübergang
mangelhaft gewesen ist, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)
berechtigt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen
zu lassen, es sei denn wir sind mit der Beseitigung des Mangels in Verzug oder
er ist durchdringende betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur
Mängelbeseitigung gezwungen.
3. Bei Ersatzlieferung beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Kosten des
Ersatzstückes sowie die Versandkosten. Diese werden nur übernommen, soweit sie
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Im Ausland anfallende
Nachbesserungskosten sind von uns nur insoweit zu tragen, wie sie auch bei
einem Nachbesserungsort im Inland entstanden wären.
4. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aus von uns zu vertretenden
Gründen fehl oder halten wir eine uns gesetzte Frist für die Nacherfüllung
schuldhaft nicht ein, so kann der Kunde ? im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften ? nach seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder
vom Vertrag zurücktreten.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung des Liefergegenstandes, bei fehlerhafter Montage oder
Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritten, natürlicher Abnutzung, Schäden
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Wartung, dem
Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Lagerung oder sonstiger vom
Kunden oder Dritten zu verantwortenden Umständen.
VIII. VERJÄHRUNG
Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen
gelten auch bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
IX. Abnahme, Abruf, Rückgabe
Auf Abruf gekaufte Ware ist binnen zwölf Monaten ab Bestelldatum abzunehmen.
Bei nicht rechtzeitiger Abnahme sind wir berechtigt, die versandfertige Ware
auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern und unter Belastung aller
entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen. Bei Abnahmeverzug
über den genannten zwölfmonatigen Zeitraum hinaus sind wir auf jeden Fall
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unbeschadet weitergehender Ansprüche
vom Besteller eine 10%ige Stornogebühr zu begehren.
Bestellte
Ware wird ausnahmslos nicht zurückgenommen. Etwaige Rücklieferungen werden
daher nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurückgeschickt
X. SONSTIGES
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Dieser Ort ist auch der
ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch
berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Auf unsere Beziehungen zu dem Kunden
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts Anwendung. Sollte eine oder sollten mehrere der oben stehenden
Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.